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Wirtschaft und Bürger erwarten eine unkomplizierte Abwicklung ihrer Anliegen. Dazu zählen durchgängige E-Government-Angebote und ein zentraler Ansprechpartner, um sich nicht im Dschungel von Zuständigkeiten und Behörden zu verlieren.
Mit dem Pilotbetrieb der einheitlichen Behördenrufnummer 115 haben alle an dem Projekt Beteiligten einen wichtigen Schritt getan, um einen direkten telefonischen Draht in die Verwaltung zu etablieren. Der Pilotstart löste sowohl überregional als auch regional ein großes Medienecho aus, die 115 stieß und stößt bei den Bürgern auf breites Interesse. Alle Kommunen, Landes- und Bundesbehörden sind eingeladen, hierbei mitzuwirken.
Bei der Vernetzung der Verwaltungen und ihrer Kunden spielen zunehmend Vorhaben mit europäischer Dimension eine wichtige Rolle: Mit der EG-Dienstleistungsrichtlinie sollen bestehende Hindernisse für Dienstleister abgebaut werden, um grenzüberschreitend zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes in diesem Bereich beizutragen. Dabei hat die Dienstleistungsrichtlinie weitreichende Folgen für die E-Government- und Verwaltungs-modernisierung. Denn zentraler Punkt der Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, an die sich die Dienstleister - auf Wunsch elektronisch - wenden können und von denen sie Informationen und Unterstützung bei ihren Anliegen erwarten dürfen. Für Deutschland ist klar, dass dieser Service auch für inländische Dienstleister gelten soll.
Und hier sollten wir nicht stehen bleiben. Es kann durchaus auch andere Verfahren geben, die aus Gründen der Serviceorientierung sinnvoller Weise über einen einheitlichen Ansprechpartner erfolgen können. Fünf Monate vor Ende der Umsetzungsfrist ist bereits viel erreicht worden. Die Vorgabe der Dienstleistungsrichtlinie für eine elektronische Verfahrensabwicklung ist eine komplexe Aufgabe und hat eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten - Bund, Länder, Kommunen, Kammern - erforderlich gemacht. Wir sind in dieser Kooperation weit gekommen. Lassen Sie uns die verbleibenden Monate bis zum Ende der Umsetzungsfrist nutzen, um die restlichen Aufgaben zu bewältigen.
Die erfolgreiche IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie wird Investitionen in Deutschland fördern. Deutschland soll mit neuen Technologien und modernen Verwaltungsprozessen in der Europäischen Union an die Spitze im E-Government kommen. Damit wollen wir zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Zusätzlich zu den wichtigen IT-Projekten benötigen wir eine E-Government-Gesamtstrategie, die den Rahmen für das E-Government bis 2015 absteckt. Dies soll eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein, die wir in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft erarbeiten wollen.
Für Ihren Kongress „One-Stop-Government für Kommunen und Metropolen“ wünsche ich Ihnen anregende und ergebnisreiche Diskussionen.
Dr. Hans Bernhard Beus Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik |